Richtlinien / Gauß-Elling


GAEB-VB 20.404

Automatische Dreiecksvermaschung

GAEB-VB 22.114

Ermittlung von Rauminhalten und Flächen aus Horizonten

GAEB-VB 23.004

Verfahrensbeschreibung für die elektronische Bauabrechnung

REB-VB 23.003

Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung

FLL-Richtlinien

Die Abrechnung von Bauvorhaben im Landschaftsbau

 

 

Übermessungsregeln

 

 

Beim Aufmaß dürfen gewisse Flächen oder Längen übermessen werden, um damit die besonderen Schwierigkeiten z.B. bei Anschlüssen zu vergüten. Im einzelnen sind folgende Übermessungsregeln zu beachten:

 

 

 

 

 

 

 

1. DIN 18 315 Straßenbauarbeiten

 

 

 

 

 

 

 

übermessen werden bei Abrechnung nach Flächenmaß Aussparungen bis zu 1 m2 und Schienen

 

 

 

 

 

 

 

2. DIN 18 320 Landschaftsbauarbeiten

 

 

 

 

 

 

 

übermessen werden Einzelflächen bis 2,5m2, z.B. Bäume, Baumscheiben, Stützen, Schrittplatten

 

 

 

Auszug aus der Formelsammlung nach REB-VB 23.003

 

 

 

Flächen- und Längenermittlung nach Gauß-Elling (aus Koordinaten)

Pkt Nr.

FN

Faktor

Wert 1 (x1)

Wert 2 (y1)

Wert 3 (x2)

Wert 4 (y2)

Masse 

Masse

1-2

22

1,0

6,00

4,00

10,00

3,00

Pkt 1-2 14,00

Pkt 2-3 -7,50

3-4

22

1,0

7,00

2,00

8,00

0,00

Pkt 3-4 1,00

Pkt 4-5 -4,00

5-1

22

1,0

0,00

1,00

6,00

4,00

Pkt 5-1 15,00

 

 

 

Gesamtfläche (Addition aller Teilflächen)

18,50

 

 

Positive Trapezfläche
Positive rechtsläufige Trapezfläche (cyan)

Negative Trapezfläche
Negative linksläufige Trapezfläche (rot)

Gesamtfläche
Gesamtfläche (grau)= Summe aller Trapeze

Flächenermittlung nach Gauß-Elling

Zieht man eine Senkrechte vom jeweiligen Koordinatenpunkt auf die X-Achse, bildet sich zu jedem Koordinatenpaar ein Trapez. Z.B. von Pkt. 1 nach Pkt. 2 (blau) oder Pkt. 2 nach Pkt. 3 (rot) usw. 

Rechtsläufige Trapeze, dh. Pkt. 1 liegt im Urzeigersinn vor Pkt. 2 (blau), werden positiv und linksläufige Trapeze, d.h. Pkt. 2 liegt hinter Pkt. 3 (rot), werden negativ gewertet.

Die positive Trapezfläche (blau) zwischen Pkt. 1 und 2 berechnet sich aus den Koordinatenpaaren 6.00/4.00 und 10.00/3.00.

Formel für Trapezflächen =
  (x2-x1) * (y1+y2) / 2

Für die Trapezfläche unterhalb den  Punkten 1 und 2. (blau) ergibt sich:

(10,00-6,00)*(4,00+3,00)/2=14,00m²

Für die Trapezfläche unterhalb den Punkten 2 und 3 (rot) ergibt sich entsprechend folgende Berechnung:

(7,00-10,00)*(3,00+2,00)/2 = -7,50m²

Die Addition aller Trapezflächen (in diesem Fall bilden sich 5 Trapezflächen) ergibt die Gesamtfläche (grau).

14,00-7,50+1,00-4,00+15,00=18,50m²

 

Längenermittlung aus Koordinaten

Die exakte Länge zwischen zwei Koordinatenpunkten kann nach der Formel:



ermittelt werden.

Beispiel:

 

 

 

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